Datenschutz bei Bilderbuch Berlin
Das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der Abbildung von Gebäuden im Internet wird zur Zeit kontrovers diskutiert. Wir fassen an dieser Stelle die aktuelle Situation zusammen und erläutern die Haltung und das Vorgehen von Bilderbuch Berlin zu den wesentlichen Aspekten.
Ist es zulässig, dass mein Haus fotografiert wird?
Prinzipiell ist das Fotografieren von Gebäuden jeder Art unbeschränkt zulässig. Erst die Veröffentlichung wirft ggf. juristische Fragen auf.
Auf einem Foto bin ich als Person oder mein Kfz-Kennzeichen zu erkennen. Was kann ich tun?
Obwohl das Landgericht Köln uns das Medienprivileg zugesprochen hat (wir sind redaktionell und journalistisch tätig), welches uns nach § 41 BDSG von der Einhaltung der Datenschutzvorschriften entbindet, machen wir Gesichter/Personen und Kfz-Kennzeichen generell unkenntlich. Da im Monat tausende Fotos von vielen verschiedenen Personen hochgeladen werden, kann es sein, dass das nicht immer gelingt.
Wenn Sie betroffen sind, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, senden uns einen Brief oder ein Fax mit der Angabe der Fotonummer (www.bilderbuch-berlin.net/Fotos/123456). Alle Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Wir werden dann umgehend Personen und/oder Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen.
Mein Haus ist von einem nicht-öffentlichen Platz fotografiert worden
Sollte Ihr Haus z.B. von einem Privatweg oder einem anderen nicht öffentlichen Raum aus fotografiert sein, werden wir dieses auf Wunsch aus dem Bilderbuch entfernen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, senden uns einen Brief oder ein Fax mit der Angabe der Fotonummer (www.bilderbuch-berlin.net/Fotos/123456). Anonyme Anfragen werden nicht bearbeitet. Wir benötigen Name, Adresse, Tel. und E-Mail- Adresse für evtl. Rückfragen sowie eine Information über den Sachverhalt.
Ich möchte nicht, dass mein Haus im Bilderbuch Berlin abgebildet wird
Da sich das Bilderbuch Berlin zum Ziel gesetzt hat, jedes Gebäude der Stadt aktuell und historisch zu zeigen, werden wir einzelne Fotos nur löschen, wenn dieses rechtlich zwingend notwendig ist.
Das Landgericht Köln hat hierzu im Januar 2010 in seinem "Bilderbuch-Urteil" klar gestellt, dass das Fotografieren und Veröffentlichen von Gebäuden in der von Bilderbuch Berlin vorgenommenen Art und Weise zulässig ist und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht vorliegt. Es wird lediglich abgebildet, was ein Betrachter vor Ort auch sehen kann.
Lesen Sie hier das vollständige Urteil des Landgerichts Köln vom 13.1.2010, 28 O 578/09.
Lesen Sie hier einen ausführlichen Kommentar bei telemedicus oder dem Haus- und Grundbesitzerverein. Auch Dr. Ralf Elster (MdL), beschäftigt sich mit dem Urteil. Der Titelschutzanzeiger bezeichnet das Urteil als wichtigen Erfolg für virtuelle Stadtplandienste.
Was ist der Unterschied von Bilderbuch Berlin zu Google Street View
Bilderbuch Berlin zeigt einzelne, von Nutzern angefertigte Fotos der Stadt. Diese werden manuell veröffentlicht, verschlagwortet und redaktionell bearbeitet. Weiterhin werden aktuelle Fotos mit historischen Fotos inhaltlich verknüpft und so eine geschichtliche Darstellung der Stadt ermöglicht. Bilderbuch Berlin zeigt zusätzlich ganze Archive historischer Fotos.
Die Aufnahmen von Google Street View werden automatisch erstellt und automatisiert veröffentlicht, eine redaktionelle Aufbereitung findet nicht statt. Ebenso ist kein historischer Vergleich möglich.